Die Leopold Bachmann Stiftung fördert Programme von ausgewählten Partnerorganisationen, welche die Mission der Stiftung sowie die Ziele innerhalb ihrer Themenschwerpunkte voranbringen.

Was wir fördern

  • Anträge werden nur berücksichtigt, wenn sie Themenschwerpunkte der Leopold Bachmann Stiftung adressieren und in einem oder mehreren Fokusländern der Leopold Bachmann Stiftung umgesetzt werden.
  • Anträge werden nur berücksichtigt, sofern eine Organisation im Einsatzland bereits über fundierte Erfahrungen verfügt und Projekte erfolgreich durchgeführt hat.
  • Die Leopold Bachmann Stiftung übernimmt maximal 60 % des Gesamtbudgets eines Projekts.
  • Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als sechs Monate laufen.
  • Für neue Partnerschaften beträgt die maximale Projektdauer zwei Jahre (mit Ausnahme des Projektportfolios «Agrarökologie International», für das eine Projektdauer von drei Jahren möglich ist).
  • Die antragstellende Organisation teilt unsere Werte.

Wir unterstützen Organisationen, die

  • rechtlich anerkannt und gut etabliert sind (seit mindestens 3 Jahren tätig).
  • lokal gut verankert und auf regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene aktiv sind.
  • über eine stabile Organisationsstruktur verfügen.
  • sich um Transparenz bemühen und Zwischenberichte sowie detaillierte Jahresberichte gewährleisten können.
  • es anstreben, die Wirkung auf Zielgruppen und deren Umfeld zu messen, um den eigenen Ansatz kontinuierlich zu reflektieren.
  • fähig und bereit sind, sich an gemeinsamem Lernen, Vernetzung und Weiterentwicklung zu beteiligen, um eine möglichst grosse Wirkung zu erzielen.

Es ist möglich, dass die antragstellende Organisation zugleich auch die durchführende Organisation ist.

Falls die antragstellende Organisation nicht mit der durchführenden Organisation identisch ist:

  • Die Leopold Bachmann Stiftung unterstützt keine neuen Antragsteller, die Projekte mit neuen durchführenden Organisationen vorschlagen.
  • Die Leopold Bachmann Stiftung unterstützt jedoch Vorhaben, bei denen bestehende Projektpartner ein neues Projekt mit einer neuen durchführenden Organisation einreichen.

 

Da wir sehr viele Gesuche erhalten, haben wir klare Ausschlusskriterien definiert. NICHT gefördert werden:

  • Einzelpersonen
  • Einzelmassnahmen
  • Budgetdefizite und/oder laufende Betriebskosten
  • Nothilfe
  • Reine Infrastrukturprojekte

Erfahren Sie hier mehr über die drei Phasen des Antragsprozesses.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Rahmenbedingungen, Verantwortlichkeiten und Abläufen im Zusammenhang mit einer Förderung durch die Leopold Bachmann Stiftung.